Bundeskabinett beschließt Zukunftsfinanzierungsgesetz II – Zustimmung des Parlaments ungewiss
Überraschend hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II beschlossen. Der Gesetzentwurf ebnet den Weg für mehr private Finanzierung der Transformation in Deutschland. Angesichts fehlender Mehrheit der Regierung im Parlament ist die Zustimmung dort ungewiss. Es wäre schade, wenn das Thema zum politischen Spielball für den Wahlkampf würde.
Der Gesetzentwurf enthält u.a. Neuregelungen im Investmentsteuergesetz (InvStG). Damit sollen Hemmnisse für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur beseitigt und eine einheitliche Sichtweise durch das Steuer- und Aufsichtsrecht erzielt werden. Durch Änderungen des InvStG und des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) wird insbesondere ein rechtssicherer Rahmen für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur geschaffen.
Im Vergleich zum Referentenentwurf sind unsere Kernforderungen zu dem oben genannten Themengebiet unverändert enthalten.
Neu aufgenommen wurden aus unseren Forderungen noch folgende Aspekte:
- § 6 Absatz 5a InvStG: Keine eigenständigen steuerrechtlichen Vorgaben zum Leverage bei Kreditfonds.
- § 7 InvStG: Verlängerung der Gültigkeit von Statusbescheinigungen bei der Folgebeantragung auf 5 Jahre.
- § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 KAGB: Klarstellung, dass von Immobilienfonds erworbene Infrastruktur-Projektgesellschaften ihre Anlagen auch bewirtschaften dürfen.
- § 284 Absatz 2 Nummer 2 KAGB: Ausweitung der Anlagemöglichkeiten von offenen Spezial-Investmentfonds auf Anteile und Aktien an geschlossenen Fonds.
Darüber hinaus finden sich weiterführende klarstellende Hinweise in der Gesetzesbegründung.