Fondssparpläne: Wie Kinder von Steuerfreibeträgen profitieren
Eltern möchten ihre Kinder finanziell unterstützen, sei es beim Führerschein, der ersten Wohnung oder dem Studium – all das kostet Geld. Ein Fondssparplan ist eine sinnvolle Möglichkeit, um für die Zukunft der Kinder vorzusorgen. Schon mit kleinen monatlichen Beträgen kann ein solcher Sparplan eingerichtet werden. Über die Jahre hinweg kann die Familie so ein kleines Vermögen für den Nachwuchs ansparen, das bei Erreichen der Volljährigkeit als finanzielle Starthilfe genutzt werden kann. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.
Um sicherzustellen, dass Kinder von allen steuerlichen Freibeträgen profitieren, sollten Eltern das Depot für den Fondssparplan auf den Namen des Kindes eröffnen. Dabei ist es wichtig, dass die Eltern das Depot wie fremdes Vermögen behandeln und nicht als ihr eigenes. Dies ist notwendig, damit die steuerlichen Regeln eingehalten und die Verträge zwischen Eltern und Kindern als gültig angesehen werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Eröffnung des Depots klar sein, dass die Eltern nur aufgrund ihres Sorgerechts Zugriff auf das Depot haben. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Erfüllen die Sparpläne diese Bedingungen, sind seit Anfang 2025 jährliche Erträge dank des Sparer-Pauschbetrags (1.000 Euro) und des Grundfreibetrags (12.096 Euro) von insgesamt fast 13.100 Euro pro Kind steuerfrei. Den Freistellungsauftrag für ein Kind müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Sofern die jährlichen Erträge die Summe aus Sparer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag nicht überschreiten, sollten Eltern eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Diese Bescheinigung verhindert, dass das Kreditinstitut Kapitalertragsteuer einbehält.
Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.