Vermögenswirksame Leistungen

Geld vom Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Dabei zahlen die Arbeitgeber häufig die Vermögenswirksamen Leistungen teilweise oder sogar komplett zusätzlich zum Gehalt.

Staatliche Förderung mit der Arbeitnehmer-Sparzulage

Der Staat fördert das VL-Sparen in Investmentfonds mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Ausgezahlt wird sie an Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro und zusammen Veranlagte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 80.000 Euro. Ein VL-Depot wird bis zu einem jährlichen Sparbetrag von 400 bzw. 800 Euro gefördert. Die staatliche Zulage beträgt 20 Prozent, also bis zu 80 bzw. 160 Euro jährlich. Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss beim zuständigen Finanzamt in der Einkommensteuererklärung beantragt werden. 

Fristen bei VL-Verträgen

VL-Verträge müssen sechs Jahre lang bespart werden. Hat der Sparer die Arbeitnehmer-Sparzulage in Anspruch genommen, liegen sie noch ein weiteres Jahr fest. Nach dem siebten Jahr, der so genannten Sperrfrist, kann der Sparer über die gesamte Summe aus Einzahlungen, Erträgen und der Arbeitnehmer-Sparzulage verfügen. 

Liste der aktiv angebotenen VL-Fonds

Hier finden Sie Investmentfonds, in die Vermögenswirksame Leistungen angelegt werden können:

Download der Liste

Zur Wertentwicklung von VL-Sparplänen in Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland

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